Präambel

Diese Geschäftsordnung soll die Zielsetzung des Vereins „Freunde der Grundschule in Schönwalde“ präzisieren und Leitlinien zu deren Durchführung beinhalten.
Die Geschäftsordnung soll darüber hinaus eine gerechte und möglichst kontinuierliche Verteilung der Gelder bzw. Zuschüsse ermöglichen.

§ 1 Zielsetzungen

Gem. § 2 der Satzung ist der Zweck des Vereins die generelle Förderung der Erziehung und Ausbildung der SchülerInnen der Grundschule in Schönwalde. Dazu gehören z.B. Hilfestellungen bei Gemeinschafts- und Klassenfahrten sowie bei der Beschaffung von besonderen Lehr- und Lernmitteln (Musikinstrumente, Sportausrüstungen etc.). Die Zurverfügungstellung von Sachprämien für besonders erwähnenswerte Leistungen von Schülern oder Schülergemeinschaften wird angestrebt.

Weiterhin ist es Ziel des Vereins:
a) bei der Erhaltung des Schulstandortes mitzuwirken,
b) die Gemeinschaft zwischen Schülern, Schule und Eltern sowie
c) den ehemaligen Schülern, Eltern und Mitarbeitern der Schule zu
erhalten und zu pflegen.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 1,– € pro Monat und ist innerhalb des ersten Quartals eines Geschäftsjahres in Form eines Jahresbeitrages zu zahlen. Die Einzahlung sollte möglichst unbar erfolgen.

Freiwillige Mehrleistungen bei der Beitragszahlung sind nur für das jeweils geltende Geschäftsjahr bindend.

Beitragsfrei ist die Mitgliedschaft von ehemaligen und derzeitigen Lehrkräften sowie allen an der Grundschule in Schönwalde Beschäftigten.

Es ist eine Mitgliederkartei zu führen, aus der die Höhe der Beiträge und deren Zahlung hervorgeht.

Über den erhaltenen Mitgliedsbeitrag ist auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung durch den Kassenwart – unterzeichnet vom Vorsitzenden bzw. seinem Vertreter – auszustellen. Geschäftsordnung des Vereins „Freunde der Grundschule in Schönwalde e.V.“, Stand: Juni 2006 2 § 3 Spenden, Zuschüsse

Über den in § 2 geregelten Mitgliedsbeitrag ist jegliche Spende – insbesondere von Dritten – erwünscht.

Über Zuschüsse für schulische Zwecke i.S.d. Satzung, die einen Gesamtbetrag von 25,00 € je Einzelfall nicht überschreiten, entscheidet der Kassenwart. Eine nachträgliche Zustimmung durch den Vorstand ist jedoch einzuholen.

Zuschüsse für schulische Zwecke i.S.d. Satzung, die einen Gesamtbetrag von 25,00 € je Einzelfall überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. § 5 der Satzung bleibt hiervon unberührt.

Sämtliche Ein- und Ausgänge im Zahlungsverkehr des Vereins sind schriftlich vom Kassenwart festzuhalten.

§ 5 Anschaffungen

Sachwerte, die vom Verein angeschafft werden, gehen mit dem Tag der Übergabe in das Eigentum der Grundschule in Schönwalde über. Die Übergabe ist schriftlich zu dokumentieren und vom Schulleiter bzw. einer geeigneten Person der Schule gegenzuzeichnen, denn mit dem Tag der Übergabe entfallen für den Verein sämtliche Rechte und Pflichten an der Sache.

Kosten für Reparaturen und Ersatzteile, die die vom Verein angeschafften Sachwerte betreffen, können nur dann ausnahmsweise vom Verein übernommen werden, wenn
a) sichergestellt ist, daß die Beschädigungen an der Sache nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind und
b) eine anderweitige bzw. eine im Rahmen des Schul- oder Kommunalhaushaltes vorzunehmende Kostendeckung nachweislich nicht möglich ist und
c) die übertragene Sache keinem zweckfremden Verschleiß unterworfen war.

Dinge, die der fortlaufenden Unterhaltung dienen, können grundsätzlich nicht vom Verein übernommen werden.

§ 6 Haushalt

Grundsätzlich ist darauf zu achten, daß der Haushalt eines Geschäftsjahres ausgewogen bleibt. Einnahmen und Ausgaben müssen sich decken.

Überschüsse eines Geschäftsjahres sind in Form von Rückstellungen auf das nächste Geschäftsjahr zu übertragen. Der voraussichtliche Verwendungszweck ist nach Möglichkeit anzugeben.

Der Jahres- und Finanzbericht i.S.d. § 5 der Satzung hat Nachweis über die Einhaltung dieser Vorschrift zu geben und gilt auch gegenüber dem Finanzamt als möglicher Rechenschaftsbericht.

Zur Vermeidung unnötiger Ausgaben ist der Einsatz elektronischer Medien zulässig.

Geschäftsordnung des Vereins „Freunde der Grundschule in Schönwalde e.V.“,
Stand: Juni 2006